Sehr geehrte User,
Mit 1.1.2024 hat die Wirtschaftskammer Österreich die Hebesätze für die Kammerumlage gesenkt.
Um diese Änderungen in rs2 abzubilden, sind keine Versionsupdates erforderlich.
Eine kurze Anleitung, wie die Änderungen in der Berechnung der Kammerumlage berücksichtigt werden, finden Sie nachstehend und rechts im Downloadbereich.
—
Senkung der Hebesätze für die Kammerumlage ab 1.1.2024
Seit 1.1.2024 hat die Wirtschaftskammer Österreich die Hebesätze für die Kammerumlage gesenkt.
Für die Hebesätze der Kammerumlage 1 ergeben sich die folgenden Änderungen:
Für eine Bemessungsgrundlage bis zu EUR 3 Mio pro Jahr wurde der Hebesatz auf 0,28 % (0,29 % bis 2023) gesenkt.
Übersteigt die Bemessungsgrundlage EUR 3 Mio pro Jahr, wird der Hebesatz für den übersteigenden Teil um 5 % gekürzt. Daraus ergibt sich, dass für Teile der Bemessungsgrundlage über EUR 3 Mio bis EUR 32,5 Mio der neu beschlossene Hebesatz von 0,2660 % (0,2755 % bis 2023) zur Anwendung kommt.
Nach Überschreiten des zweiten Schwellenwertes von EUR 32,5 Mio reduziert sich der Hebesatz für den übersteigenden Teil um 12 % und beträgt somit 0,2464 % (0,2552 % bis 2023).
Berechnung der Kammerumlage
Die Berechnung der Kammerumlage erfolgt im Programm „UVA-Werte“ unter
<Selbstbemessungsabgaben>. Dieser Button wird angezeigt, wenn ein UVA-Formular ausgewählt wurde.
Nach Eintrag des Zeitraums sowie der Abgabenart „KU“ wird das Registerblatt „Kammerumlage“
aktiviert.
Im Reiter „Kammerumlage“ ist neben dem gewünschten Berechnungszeitraum im Feld
„Berechnungswerte – Promillesatz“ der neue Wert „2,80“ einzugeben.
Mit dem Button „Berechnen“ wird die Kammerumlage anhand der neuen Hebesätze ermittelt.